Patentanwalts­fachangestellte(r)

Patentanwaltsfachangestellte erledigen alle Büro- und Verwaltungsarbeiten. Sie nehmen in der Kanzlei Anrufe entgegen und vereinbaren Termine mit Mandanten. Das Verfassen von Schriftstücken per EDV gehört ebenso zum Tätigkeitsfeld wie die formgerechte Anfertigung von Anträgen für Patent-, Warenzeichen- oder Gebrauchsmuster-Anmeldungen. Sie werten Veröffentlichungen und Eintragungen aus, bereiten sie diese auf und stellen betroffenen Mandanten Abschriften zu

Ferner wirken sie bei der Überwachung gewerblicher Schutzrechte und den damit verbundenen Gebührenein- oder ausgängen mit. Sie überstützen die Patentanwältin / den Patentanwalt bei der Fristenüberwachung von Anmeldungen, Verlängerungen und Gebührennachzahlungen. Zum Abschluss der Geschäftsprozesse errechnen Patentanwaltsfachangestellte die anfallenden Gebühren aus der Gebührenordnung, fertigen Rechnungen an, überwachen die Zahlungseingänge und buchen diese.


Die Ausbildung im Überblick

Ausbildungsdauer:

  • 3 Jahre

Abschluss:

  • Prüfung durch Patentanwaltskammer München

Anzahl der Berufsschultage:

  • 1. Jahr: 1 Tage/ Woche
  • 2. Jahr: 1,5 Tage/ Woche
  • 3. Jahr: 1,5 Tage/ Woche

Fächer berufsbezogen:

  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Recht
  • Rechnungswesen
  • Datenverarbeitung / Textverarbeitung

Fächer berufsübergreifend:

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Politik/ Gesellschaftslehre
  • Religion
  • Sport/ Gesundheitslehre

Zusätzliche Informationen