Schulsozialarbeit - Bildungs- und Teilhabepaket

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Schülerinnen und Schüler, die

  • selbst oder deren Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleitungsgesetz, Kinderzuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld erhalten
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen
  • noch keine 25 Jahre alt sind und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten


Ich stehe beratend und unterstützend zur Seite.


Mitmachen möglich machen!

Welche Leistungen gibt es?

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bildungspaket
Bildungspaket

Wichtig ist, dass die Leistungen VOR Inanspruchnahme beantragt und bewilligt werden.


Wichtig! Ich unterliege der Schweigepflicht und gebe keine Informationen ohne Zustimmung an Dritte weiter.