Energiepreispauschale

Informationen für Schülerinnen und Schüler

Am 21. Dezember 2022 ist das „Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG) in Kraft getreten.

Schüler und Schülerinnen im dualen System der Berufsausbildung sind damit ausdrücklich nicht gemeint.

Die Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch haben, werden in den kommenden Tagen einen Zugangscode durch die Schule erhalten.

Sie müssen nicht selbstständig tätig werden. Wir bitten Sie höflichst von Anrufen im Sekretariat abzusehen.