Der Beruf des Industriemechanikers ist ein in Deutschland zum 1. August 1987 eingeführter anerkannter Ausbildungsberuf. Die 3 ½ –jährige betriebliche Ausbildung wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen. Bei einer gestreckten Abschlussprüfung ist die Zwischenprüfung bereits Bestandteil der Abschlussprüfung.
In diesem sog. Monoberuf wird seit der Neuordnung im Jahr 2004 statt in Fachrichtungen nunmehr in Einsatzgebieten ausgebildet, beispielweise im Einsatzgebiet Instandhaltung. Zwischen 1937 und 1987 gab es die Ausbildungsberufe des Betriebs- und des Maschinenschlossers, die am 1. August 1987 unter anderem durch den Beruf des Industriemechanikers abgelöst wurden. Die Einsatzgebiete des Industriemechanikers reichen heute von Schlosser-Arbeiten über Arbeiten als Facharbeiter mit CNC-Maschinen oder der Herstellung von Einzelstücken bis hin zum Einstellen von Maschinen im Produktionsbereich.
Ausbildungsdauer:
Abschluss:
Anzahl der Berufsschultage:
Fächer berufsbezogen:
Fächer berufsübergreifend: