Geschichte der beruflichen Bildung in Meschede

"Das Anerbieten des Herrn Major Fritze, den dortigen Handwerkern und sonstigen jungen Leuten, welche daran Theil nehmen wollen, Sonntäglich des Nachmittags Unterricht im Rechnen, Zeichnen und Veranschlagung von Arbeiten geben zu wollen, erkennen wir mit Dank, und beauftragen Sie dies dem Herrn Major Fritze in unserem Namen bekannt zu machen."

Dieses Schreiben der Königlichen Regierung in Arnsberg, Abteilung des Inneren, an den damaligen Landrat Pilgrim in Meschede, datiert vom 25. September 1832, genehmigt den ersten Versuch schulischer Weiterbildung junger Leute, die "die (Volks)Schule verlassen haben."

Acta

Die Sonntags-Schule

Somit wurde dem Antrag des Königlichen Artilleriemajors a.D. Fritze vom 30.5.1832 an den Landrat, eine Sonntags-Schule zu errichten, vor etwa 150 Jahren stattgegeben.

Sein Angebot, den Unterricht selbst unentgeltlich zu übernehmen, wurde angenommen.

Über die Vita des Herrn Major Fritze war - außer den Vorgängen, die in den Schriftstücken dieser Akte zu finden sind - nichts Näheres in Erfahrung zu bringen.

Meschede jedoch war zur damaligen Zeit Garnisonsstadt. Aus Akten ist zu entnehmen, dass das 3. Bataillon des 16. Infanterieregiments vom 7. Armeekorps Münster in Meschede untergebracht war. Somit besaß dieses kleine Ackerstädtchen von etwa 2000 Einwohnern damals auch eine militärische Behörde, das Bataillonskommando. Es bestand aus dem Major, einem Hauptmann, Leutnant, Feldwebel, zwei Bezirksunteroffizieren sowie aus zwei Schreibern und Schustern, letztere waren für Bekleidung und Schuhwerk der Landwehrleute zuständig.

Man kann vermuten, dass der Major Fritze durch Verbindung mit dieser militärischen Behörde nach Meschede verschlagen wurde.

Der Königliche Major a.D. hatte sich, wie er es in seinem Antragsschreiben an den Landrat Pilgrim zum Aus- druck brachte, davon überzeugt, "dass die jungen Leute, wenn diese die Schule (Volksschule) verlassen haben, und in der Lehre sind, dass waß sie früher in der Schule erlernt größtentheils wieder vergeßen ..."

Der pensionierte Major sah nun eine Aufgabe darin, diesem Dilemma abzuhelfen. Somit wandte er sich an den Landrat mit der Bitte um Unterstützung seines Anliegens, um seine Idee verwirklichen zu können.

Auffallend ist bei dem gesamten Schriftverkehr, dass der Adressat des Majors in dieser Angelegenheit nur der Königliche Landrat Pilgrim in Arnsberg ist und nicht der damalige Bürgermeister Schulte. Die Antwortschreiben des Landrats aber sind meistens an den Bürgermeister gerichtet mit der Bitte um Weitergabe an den Major.

Diese Tatsache lässt vermuten, dass die Beziehung zwischen Landrat und Major gut war, was auch die höfliche Form der Schreiben bestätigt.

Das Verhältnis zwischen Major Fritze und dem damaligen Bürgermeister dagegen, das schien nicht das allerbeste zu sein. Es könnte daran gelegen haben, dass der Bürgermeister in Schulangelegenheiten Rücksicht nehmen musste auf den damaligen Schulinspektor, den Mescheder Pfarrer Ernestus Böschen.

Als zweiter Pfarrer von St. Walburga hatte er 1808 dort seine Pfarrstelle angetreten. Er kam von Arnsberg, wo er als Gymnasiallehrer tätig gewesen war. 1832 wurde er Dechant des Dekanates Meschede.

Noch heute wird berichtet, welchen großen Einfluss dieser Pfarrer im ganzen Mescheder Raum hatte. Die Ernestinische Stiftung, das heutige Altersheim, geht auf seine Initiative zu zurück und wurde nach seinem Vornamen benannt.

Ein Konflikt zwischen diesem einflussreichen Pfarrer und dem Major sollte wenige Jahre später zur Auflösung dieser ersten beruflichen Fortbildungsschule fahren.

Jedoch vorerst ging alles gut!

Auf Anordnung des Landrats setzte sich Bürgermeister Schulte mit dem Mescheder Pfarrer Böschen in Verbindung, um auszuloten, ob überhaupt ein Interesse für dieses "Unternehmen" des Majors vorhanden war. Am 21. Juli 1832 teilte der Pfarrer dem Bürgermeister mit, "dass nach der vergangenen Bekanntmachung von der Kanzel, sich bereits 32 junge Leute, ohne die noch schulpflichtigen Kinder" bei ihm gemeldet hätten, und dass er das namentliche Verzeichnis dem Herrn Major Fritze bereits überreicht habe.

Somit konnte der Unterricht für die 15 -23 Jahre alten jungen Leute beginnen.

Als Schullokal stand zunächst die evangelische Schule zur Verfügung, später fand der Unterricht in "einer Stube der größeren Knabenschule" (vermutlich die katholische Schule) statt. Doch recht bald zeigte sich, dass diese anfangs recht gute Zusammenarbeit nicht lange dauern sollte.

Wichtigster Anlass neben manchen anderen Querelen um Schlüssel und Heizmaterial des Schullokals schien folgender zu sein: Der Königliche Major a.D. hatte in seinem ersten Antrag geschrieben, dass er sonntagnachmittags nach dem Gottesdienst Unterricht erteilen wolle. So war es dann auch genehmigt worden.

Aber recht bald setzte sich der Major über diese Vereinbarung hinweg und hielt zusätzlich eine Stunde Unterricht in der Zeit von 11 bis 12 Uhr. Das aber war die Zeit der "Hohen Messe" (Hochamt) und somit musste es zu einem Konflikt zwischen ihm und dem Schulinspektor Pfarrer Böschen kommen. Das Schullokal wurde für diese Zeit nicht zur Verfügung gestellt.

Ein Protestschreiben von elf Schülern (vier von ihnen sind nicht in dem oben erwähnten Namensverzeichnis des Pfarrer Böschen zu finden), davon vier aus Meschede, zwei aus Gevelinghausen und einer aus Velmede (waren die übrigen vier keine Schüler und hatten sie sich nur dem Protest angeschlossen?), das von Major Fritze (vermutlich mit einer gewissen Schadenfreude) an den Landrat weitergeleitet wurde, hatte folgenden Wortlaut:

"Wir erklären hiermit, dass wir es nicht nöthig haben, in die Hohe = Messe zu gehen, wenn wir der Frühmesse beigewohnt haben, so können wir die ...(unleserlich) Zeit machen waß uns beliebt."

Es war selbstverständlich, dass ein Schreiben dieses Inhalts und solcher Form zur Verschärfung des Konfliktes führen musste.

Das war der Anfang vom Ende der Sonntagsschule.

Ein weiterer Grund des Eingehens der ersten beruflichen Schule lag sicherlich in dem zunehmend schlechter werdenden Gesundheitszustand des Majors Fritze. Das geht aus einem späteren Schreiben (nach der Schließung der Schule) des Landrats, des Grafen von Westphalen hervor.

Auf eine Veranlassung der Regierung, mit dem Schulinspektor Böschen und dem Bürgermeister Schulte in dieser Hinsicht Rücksprache zu nehmen, ob und in welcher Weise die Sonntagsschule wiederherzustellen sei, antwortet der Landrat:

"Zur Wiederherstellung der eingegangenen hiesigen Sonntagsschule ist ...vor der Hand keine Aussicht, indem es hier an einem zur Ertheilung des Unterrichts qualifiziertem Mann gänzlich fehlt, der Major Fritze aber sich um so weniger ...dazu eignet, als er jetzt stets kränklich und dabei altershalber nicht mehr geeignet ist, die Sache wieder aufzunehmen. Ich hoffe, zwar daß an die Stelle des Wegebaumeisters Böse der wieder einzutretende Wegebaumeister kommen würde ...allein dies ist leider nicht geschehen!"

Konflikt mit der Behörde, Krankheit des Gründers und Mangel an qualifizierten Lehrern, das führte zu dem vorläufigen Eingehen des ersten beruflichen Schulversuchs in Meschede von 1832 -1835.

Walter Adam

Sonntags Schule

Von der Sonntagsschule zu Ackerbau und Fortbildungsschulen

Das "Mescheder Kreis-Blatt Nr. 21 vom 23.04.1846 weist unter dem Titel "Über Einrichtung von Ackerbauschulen" von W. Oechelhäuser die Nützlichkeit der Ackerbauwirtschaft nach. Der Autor unterstützt die Einrichtung von Ackerbauschulen, die bezwecken soll,

die Söhne der Bauern zu ihrem künftigen Beruf ausbilden, durch Erlernung aller bei der Landwirthschaft, im Haus, Stall, Scheune, auf der Wiese, dem Acker, im Hauberg und Wald vorkommende Arbeiten; denn durch gründliche Erlernung der Arbeit entsteht Geschick, Kenntniß und Lust zur Arbeit, so dass der junge Mann dann später alle ihm in der Landwirthschaft vorkommenden Arbeiten selbst gründlich und gut ausführen, oder zur Ausführung richtig anweisen, und beurtheilen kann, ob eine ausgeführte Arbeit zur rechten Zeit und mit Aufwand an Zeit und Kräfte richtig ausgeführt wurde.

Die Idee der Errichtung einer "berufsbegleitenden" Ackerbauschule wird im selben Jahre wieder aufgenommen, wo sie allerdings als Arbeitsschule bezeichnet wird:

Arbeitsschulen sind die wahren Bauernschulen, da sie außer jenen nötigen allgemeinen Kenntnissen der Volksmasse Fertigkeiten geben, die sie in ihren eigenthümlichen Thätigkeiten unmittelbar oder mittelbar brauchen können.

Sechs Jahre später erscheint im Mescheder Kreis-Blatt Nr. 12, 1852 eine Abhandlung mit der Überschrift "Handwerksschulen", die das "Bedürfnis einer derartigen Anstalt inhiesinger Stadt" aufzeigt.

Am 24. März 1852 greift Bürgermeister Huck "das Bedürfnis" auf, indem er empfielt, Handwerker-Fortbildungsschulen einzurichten:

Zunächst ersuche ich daher hiermit sämmtliche Handwerker, welche Lehrlinge halten, sich mit diesen am Sonntag, den 28. d. Mts. Nachmittags 4 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus-Saale zu gestellen und selbige zur Betheiligung an dem Unterrichte anzumelden.

Am 01.04.1852, eine Woche später (!), teilt derselbe Bürgermeister "mit besonderem Vergnügen" mit:

dass sich in Folge der in der vorigen Nro. dieses Blatts erlassenen Aufforderung am vorigen Sonntag bereits 52 junge Handwerker im Beistande ihrer Meister, Väter und Vormünder zur Theilnahme an dem Unterrichte in der hier zu errichtenden Fortbildungs-Schule angemeldet haben.

In Meschede wird darauf am 04. April 1852 eine Handwerker-Fortbildungs-Schule offiziell gegründet, nachdem bereits 1832 Major Fritze versuchte, die erste berufsbezogene Schulform im Stadtgebiet aufzubauen. Bürgermeister Huck veröffentlicht dieses Ereignis am 07.04.1852 im Mescheder Kreis-Blatt:

Um der neugegründeten Handwerker-Fortbildungs-Schule das nötige Gewicht zu verleihen, verpflichtet Bürgermeister Huck am 10.02.1853 durch polizeiliche Verordnung die Handwerkerlehrlinge in der Stadt Meschede zum Besuch des Unterrichts:

§. 1. Die Lehrlinge aller Handwerke, für welche eine Meisterprüfung vorgeschrieben ist oder noch vorgeschrieben werden möchte, sind verpflichtet, die hiesige Handwerker-Fortbildungs-Schule während der ganzen Dauer der Lehrzeit zu besuchen.

Diese Verpflichtung unterstützt die Königliche Regierung in Arnsberg, indem sie in einer "Circular-Verfügung" vom 27. Dez. 1853 auf die allgemeine Gewerbeordnung vom 17. Jan. 1845 hinweist, die laut § 148 die Elementarkenntnisse der Lehrlinge ausdrücklich fordert.

Nachhülfe wird der Lehrling an denjenigen Orten, an welchen oder in deren nächster Umgebung sich eine Fortbildungsschule befindet am zweckmäßigsten in dieser erhalten; deshalb ist es gesetzlich ganz unbedenklich, denselben zum regelmäßigen Besuche sieses Unterrichts zu verpflichten und den Lehrherrn dazu anzuhalten, dass er seinerseits für den Schulbesuch mit allem Ernste sorgt.

Nachweislich erscheinen im Anzeigenteil des Mescheder-Kreis-Blattes 1855 und 1857 Aufrufe des Bürgermeisters und Vorstandes der Handwerker-Fortbildungs-Schule, sich im "Schullocale präcise einzufinden".

Die wechselvolle Geschichte der neuen Schulform in Meschede beweist folgendes Zitat aus der Protokollakte der Stadtverordneten-Sitzung der Stadt Meschede vom 30.12.1875:

Gemäß der Gewerbeordnung vom 27. Juni 1869 und durch den Druck der Königlichen Regierung zu Arnsberg veranlasst, wurde zum 9. Februar 1876 ein Ortsstatut "den Besuch gewerblicher Fortbildungsschulen betreffend" beschlossen.

§ 1 verpflichtet "die innerhalb des Bezirks der Stadt Meschede sich dauernd aufhaltenden Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge, welche dem Handwerkerstand angehören und das 18te Lebensjahr noch nicht überschritten haben", zum regelmäßigen Besuch der Fortbildungsschule ihres Wohnortes.

In § 2 werden ausdrücklich die Arbeits- und Lehrherrn "verpflichtet, ihren nach § 1 schulpflichtigen Gesellen die erforderliche Zeit für den Schulbesuch zu gewähren".

Ausgenommen von dieser Schulpflicht sind nur die Gesellen, die eine genügende Vorbildung nachweisen können.

Die Entwicklung wird nicht sehr solide gewesen sein, denn 1879 stellt die Generalversammlung des Innungsverbandes der Mescheder Handwerker den

Antrag auf Gründung resp. Wiederherstellung einer Fortbildungsschule und Ermächtigung für den Vorstand gemeinschaftlich mit den Vorstandsmitgliedern der beiden anderen Innungsverbände in Meschede die nöthigen Anträge bei den betreffenden Behörden.

Schließlich findet sich unter den Datum des 27.04.1888 eine Bekanntmachung über die erneute Errichtung einer gewerblichen Fortbildungsschule.

B. Gödde, W. Lucas, M. Steppeler

Von der Fortbildungsschule zur fachlich gegliederten Berufsschule

Die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft - bis zur Aufhebung des Zunftzwanges im Jahre 1811 eine berufsständische Angelegenheit - regelte die preußische Regierung erstmals gesetzlich durch die Gewerbeordnung von 1845. Forderungen der ersten allgemeinen Handwerkerversammlung im Juli 1848 fanden in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 ihren Niederschlag. Diese Gewerbeordnung hat viele Novellierungen erfahren. Als Reichsgewerbeordnung trat sie erst am 1. April 1900 in Kraft.

Im III. Abschnitt der Reichsgewerbeordnung wurden die Lehrlingsverhältnisse geregelt, wie Dauer der Lehrzeit, Probezeit, Gesellenprüfung, Prüfungsausschüsse und Meistertitel. Und im § 127 hieß es: Der Lehrer ist verpflichtet, den Lehrling in den bei seinem Betrieb vorkommenden Arbeiten des Gewerbes dem Zwecke der Ausbildung entsprechend zu unterweisen, ihn zum Besuch der Fortbildungs- oder Fachschule anzuhalten und den Schulbesuch zu überwachen".

Danach setzte die Regierung voraus, dass solche Fortbildungsschulen auch beständen bzw. in den Städten und Kreisen zu errichten wären. Auch nach § 76 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches vom 10.5.1897 wurde in Verbindung mit dem § 120 Abs. 1 der Reichsgewerbeordnung die Verpflichtung eines Geschäftsinhabers begründet, seine jungen Handlungsgehilfen zum Besuch der Fortbildungsschule anzuhalten. Die Gemeinden hatten keine gesetzliche Pflicht zur Errichtung einer Fortbildungsschule oder zur dauernden Erhaltung oder Unterhaltung einer solchen Schule. Das geht auch aus der wechselfolgenden Geschichte des Mescheder Schulwesens hervor. Doch angesichts der Pflichten, die den Lehrherren durch die Gewerbeordnung aufgetragen waren, drängten diese zwangsläufig die politischen Gemeinden zur Errichtung von Fortbildungsschulen. Und dass es lern- und schulwillige junge Handwerker gab, beweisen jene Schreiben von Schülern der ersten Sonntagsschule sowie ein Artikel in der Mescheder Zeitung vom 18. März 1852, wenngleich die Behauptung in der Stadtverordnetenversammlung am 30. 12. 1875 dem widerspricht.

Nach der Reichsverfassung war das Unterrichtswesen und somit auch das Fortbildungs- und Fachschulwesen Angelegenheit der einzelnen Bundesstaaten und mithin vorerst in der Zuständigkeit des preußischen Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Durch ,,allerhöchsten Erlaß vom 3.9.1884, betreffend die Überweisung der gewerblichen pp. Fachschulen usw. sowie des Fortbildungsschulwesens an den Herrn Minister für Handel und Gewerbe" änderte sich die Sachlage. Alle Veranstaltungen zur hauswirtschaftlichen Unterweisung der Schulentlassenen weiblichen Jugend auf dem Lande (landwirtschaftliche Frauenschulen, ländliche Haushaltungsschulen und Kurse) waren ,,als zum Zuständigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Verwaltung gehörend zu betrachten" (Erlaß der Minister für Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft vom 1.7.1908).

Für die Lehrpläne der Fortbildungs- und Fachschulen trugen zunächst die Schulen selbst die Verantwortung. Ganz so autonom, wie man vielleicht annehmen mag, waren sie allerdings nicht. Durch ,,allerhöchsten Erlaß vom 6.12.1899, betreffend die Einsetzung von gewerbeschultechnischen Räten bei den Regierungen" wurde die Schulaufsicht im Detail geregelt. Bereits damals gab es in der Organisation der preußischen Verwaltung ein Formular zur Schulinspektion. Darin mußte u.a. notiert werden, ob der Schulbesuch obligatorisch oder fakultativ war, Vorbildung des Lehrers, Zahl der Schüler, der Zeichenklassen und der wöchentlichen Pf lichtstunden, der durchschnittliche und pünktliche Schulbesuch, die Tageszeit und ob auch am Sonntag Unterricht erteilt wurde, Beschaffenheit der Schulräume, der Beleuchtung, der Zeichentische und der Lehrmittel und Lernmittel.

Die ersten genauen Unterrichtsvorschriften erließ der Minister am 1.7.191 1. Die ,,Bestimmungen über Einrichtung und Lehrpläne gewerblicher und kaufmännischer Fortbildungsschulen und kaufmännischer Fachklassen an gewerblichen Fortbildungsschulen" regelten die Gliederung einer Schule (nach Zahl, Beruf und Befähigung der Schüler), die Schülerzahl einer Klasse (nicht mehr als 30 und nicht weniger als 20), die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden (4 - 6), die Stundentafel (Berufs- und Bürgerkunde, Zeichnen, Rechnen und Buchführung, je 2 Stunden und evtl. Wirtschaftsgeographie). Zur Ergänzung der Berufskunde und des Zeichnens konnte bereits Werkstattunterricht eingeführt werden, wenn die beteiligten Kreise des Gewerbes zustimmten. Ein Lehrbericht über die durchgenommenen Stoffe war zu führen.

Besondere Bestimmungen gab es auch für Mädchen-Fortbildungsschulen. Der hauswirtschaftliche Unterricht sollte sich nicht nur auf das Kochen beschränken, sondern nach dem Erlaß vom 13.7.1915 auch noch berücksichtigen: ,,ln jedem Falle Nahrungsmittellehre ..., Hausarbeiten ..., Nadelarbeiten ..., Gesundheitslehre ... und wenn möglich auch Kinder- und Krankenpflege."

Die personellen und sächlichen Kosten bereiteten auch um die Jahrhundertwende Sorgen. ln seinem Erlaß vom 5.4.1899 gibt der Minister für Handel und Gewerbe folgende bezeichnende Anweisung:

,,Als ein Haupthindernis für den erfolgreichen Betrieb des Zeichenunterrichts ... hat sich der Mangel an geeigneten Unterrichtsräumen erwiesen. Da sich diesem Übelstand durch Errichtung eigener Gebäude für Fortbildungszwecke einstweilen nur in verhältnismäßig seltenen Fällen wird abhelfen lassen, so ersuche ich Sie auf die leistungsfähigeren Gemeinden dahin einzuwirken, dass sie bei auszuführenden Schulneubauten von vornherein auch auf die Bedürfnisse der Fortbildungsschule Rücksicht nehmen".

Berücksichtigt man die Wirtschaftsstruktur des Sauerlandes, wird verständlich, dass gewerbliche Fortbildungsschulen nur an Zentralorten mit entsprechender Gewerbestruktur unterhalten wurden.

Nach dem Gesetz über die Erhebung von Beiträgen für die gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen vom 1.8.1909 waren die Gemeinden und weiteren Kommunalverbände befugt, ,,zur Unterhaltung der gemäß § 120 der Gewerbeordnung errichteten gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen von den Arbeitgebern der Fortbildungsschüler Beiträge zu erheben." Bekundet ist eine eigene ,,Ortssatzung über die Erhebung von Schulbeiträgen für die gewerbliche Berufsschule in Meschede" vom 26.8.1921. Wie aus dem Ortsstatut vom 9.2.1876 (s. S. 20) hervorgeht, wurden schon vorher Beiträge verlangt.

Ein neues ,,Ortsstatut betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule in Meschede vom 31. März 1919" lässt sich anhand einer Strafverfügung vom 19.2.1925 nachweisen, nach der der Berufsschüler X" in nicht rechtsverjährter Zeit die von dem zuständigen Klassenlehrer für den Unterricht ... als nötig bezeichneten Lehrmittel, nämlich eine Formularmappe, nicht zum Unterricht mitgebracht" hat. Der Schüler wurde mit einer Geldstrafe von 1,00 DM, ersatzweise 1 Tag Haft, belegt. ,,Die Erweiterung der Berufs- (Fortbildungs-)schulpflicht vom 31 .7.1923" gab der Stadt bzw. dem Amte Meschede das Recht, durch Satzung die Gesamtheit oder einen Teil der im Amtsbezirk beschäftigten oder wohnhaften unverheirateten Jugendlichen beiderlei Geschlechts unter 18 Jahren zum Besuch der Berufsschule zu verpflichten.

Am 23.9.1924 beantragten die Honsel-Werke für einen jugendlichen Walter aus Ostwig beim Kuratorium der Fortbildungsschule die Befreiung vom Schulbesuch für das letzte Halbjahr, da dieser ,,eine Woche von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends und in der zweiten Woche von 7 Uhr abends bis 6 Uhr morgens abwechselnd" arbeitete. Dem Kuratorium der Schule gehörten damals neben dem Amtmann Harlinghausen, der Stadtvorsteher Bange, der Schulleiter H. Voß, Werkmeister Hegener, Schlossermeister Kersting und Schreinermeister Josef Jürgens an.

Nachdem im Zuge der Reichsreform die deutschen Länder aufgelöst worden waren, wurde mit dem Reichsschulpflichtgesetz vom 6.7.1938 eine generelle Berufsschulpflicht eingeführt. Sie dauerte im Allgemeinen 3 Jahre und für landwirtschaftliche Berufe 2 Jahre. Lehrlinge waren darüber hinaus bis zum Ende der Lehrzeit berufsschulpflichtig, wenn fachlich ausgerichtete Berufsschuleinrichtungen vorhanden waren.

Damit wuchsen die Schülerzahlen. Da nunmehr auch die in der Landwirtschaft tätigen Jugendlichen unabhängig von einem späteren Besuch der Landwirtschaftsschule (Winterschule) berufsschulpflichtig wurden, war auch die Errichtung von landwirtschaftlichen Berufsschulen erforderlich. Diese Aufgaben löste der Kreis Meschede, auf den durch Beschluss der Amtsvertretungen und des Kreisausschusses seit dem 31.8.1937 die Trägerschaft für die verschiedenen Amtsberufsschulen übergegangen waren.

K. E. Gordes

Neue Standorte und Berufsschulgebäude nach dem Krieg

Am 27. Januar 1951 hatte der Kreistag des Kreises Meschede beschlossen, in Meschede ein neues Berufsschulgebäude zu errichten. In der folgenden Sitzung am 19. Mai 1951 kam es zu erregten Diskussionen wegen des Grundstücks.

Das Grundstück in der Steinstraße neben der kath. Volksschule war dem Kreis bereits 1941 von der Stadt Meschede für einen Berufsschulneubau überlassen worden. Dieses Grundstück wurde nun aber von der Stadt zurückverlangt, so dass überlegt wurde, ob man nicht auf ein 28 Ar großes Grundstück am Rautenschemm, das bereits erworben worden war, ausweichen sollte. Ein Angebot der Gemeindeverwaltung Velmede, die Kreisberufsschule in Bestwig neu zu bauen, wurde nicht angenommen.

Aufgrund der guten Erfahrungen beim Bau der Landwirtschaftsschule in Eslohe wurden Planung und Durchführung des dann doch an der Steinstraße vorgesehenen Neubaus in die Hände des Kreisbauamtes gelegt.

Die erste einjährige Haushaltungsschule im Kreise Meschede wurde 1964 in Bamenohl eröffnet. Die Betreuung der Schulstelle oblag der landwirtschaftlichen Berufsschullehrerin Beem.

Das Schulgrundstück auf der sog. "Fettweide" grenzte mit dem Schulhof an den Kreis Olpe.

Am 1. Juli 1969 ging durch die Eingliederung des Amtes Serkenrode in den Kreis Olpe das Schulgbäude in den Besitz dieses Kreises über. Damit endete auch der berufsbegleitende Unterricht im Schulhaus Bamenohl für den Kreis Meschede.

Nachdem die Landwirtschaftsschule 1952 in ihr neues Gebäude umgezogen war, konnte das alte kreiseigene Gebäude von der Berufsschule übernommen werden. Es wurde jedoch bereits 1956 wieder aufgegeben und die Volksschule an der Hauptstraße neben der Post bezogen (Bild). Damals besuchten 22 gewerbliche, 6 landwirtschaftliche und 6 kaufmännische Klassen die Berufsschule. Bis 1975, dem Jahr der Zentralisierung der beruflichen Schulen in Meschede, war diese Gebäude in der Sorge von Studiendirektor Busch Heimat vieler Berufsschüler.

Berufsschulneubau in Schmallenberg

Am 30. August 1955 wurde nach einjähriger Bauzeit für knapp 2,5 Mio. DM der Berufsschulneubau in Schmallenberg bezogen. 1982 wurden hier 2 Klassen der Handelsschule, 2 Klassen der Pflegevorschule in Grafschaft und eine hauswirtschaftliche Berufsschulklasse beschult.

In der Mitte der 50er Jahre bestanden an der Kreisberufsschule Meschede Bezirksfachklassen für Tankwarte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notargehilfen, Bürogehilfinnen und Postjungboten. Das führte zu den bisher höchsten Schülerzahlen.

Nach zweijähriger Bauzeit wurde auch der Ergänzungsbau der Kreisberufsschule im Rautenschemm für 2,4 Mio. DM fertiggestellt. Hier fand nun der Unterricht der kaufmännischen Berufs- und Berufsfachschulklassen sowie der hauswirtschaftlichen Berufschule statt.

Berufsschulzentrums auf dem Dünnefeld

Um das berufliche Schulwesen örtlich zu konzentrieren, beschloss der Kreistag des Landkreises Meschede, unter Vorsitz von Landrat Otto Entrup, am 25. 5. 1972 nach Verhandlungen mit dem Amt Meschede und im Zuge eines Grundstücktauschs mit der Stadt Meschede die Errichtung eines Berufsschulzentrums auf dem Dünnefeld in Meschede, wo der Unterrichtsbetrieb dann am 1. 9. 1975 aufgenommen werden konnte. Die Schulstellen in der Steinstraße, im Rautenschemm, in Wehrstapel und in Eslohe wurden aufgegeben. Das Schulzentrum einschließlich Sporthalle und Aula kostete 21,05 Mio. DM.

BKM Schulgebäude